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Die Umgestaltung der Regierung

Die Herrschaft der Fujiwara

Wenn man den japanischen Jahrbüchern Glauben schenken könnte, so hätte Dschimmu Tenno sofort nach der Gründung des Reiches die Regierung vier Ministern, unter denen sich auch einer der Ahnen der Familie Fujiwara befunden habe, übergeben. Wahrscheinlich darf man in dieser Nachricht nur den 1000 Jahre jüngeren Wunsch dieser mächtigen Familie erblicken, ihre nun tatsächliche Machtstellung durch eine möglichst weit zurückliegende Unterlage zu rechtfertigen. In Wirklichkeit werden die Verhältnisse wohl während langer Zeit derart gewesen sein, das die Oberhäuptlinge (Kaiser; Sumera Mikoto) des siegreichen Stammes, denen erst spätere Zeiten den chinesischen Titel Tenno gaben, selbst ihre schwankende Oberhoheit zu verteidigen und zu vermehren trachten mußten. Wie sie versuchten, ihre Hausmacht zu stärken, so taten die Häuptlinge der anderen Uji dasselbe; im Laufe der Jahrhunderte ist es nachgewiesenermaßen mehr als einmal zum Kampfe zwischen dem Kaiser und unbotmäßigen Ujihäuptlingen gekommen, der dann meistens durch das Eingreifen anderer Häuptlinge zugunsten einer der streitenden Parteien, nicht immer des rechtmäßigen Herrschers, entschieden wurde. Solche Streitereien fanden vielfach bei Thronfolgefragen statt, da das Erstgeburtsrecht erst unter Kwammu (782-806) eingeführt worden ist, und zwar mehr in der Theorie als in der Praxis.

Hand in Hand mit diesem Streben nach Macht und Herrschaft ging der Verfall der alten Geschlechterverfassung. Die Ursachen davon werden in der Vermehrung der Einwohner und damit der Mitglieder der einzelnen Uji zu suchen sein, sowie in der dadurch hervorgerufenen Notwendigkeit der angestrengteren Arbeit zur Ernährung der einzelnen, also im Übergange von Jagd und Fischfang zum Ackerbau. So erschien das Aufgehen der Familie und des einzelnen im Geschlecht allmählich als eine Gefahr nach oben wie nach unten; nach oben, weil die Ujiverfassung die sehr gewachsene Zahl de Angehörigen eines solchen dem aufrührerischen Vasallen zur beliebigen Verfügung überließ, nach unten, weil das Geschlecht nicht mehr genügend für das Wohl seiner Mitglieder Sorge tragen konnte. In diesen Schwierigkeiten bot die chinesische Verfassung ein Mittel, das von den Kaisern oder ihren Ratgebern begierig ergriffen wurde. In dem großen Nachbarreiche war die Person des Herrschers für die Masse der Bevölkerung längst unnahbar geworden: er regierte nur durch seine Beamten, von denen er allein die höchsten sah; alles im Lande, Menschen wie Grund und Boden, war sein Eigentum, über das ihm die freie Verfügung zustand, die er in der Hauptstadt durch seine Minister, in den Provinzen durch seine Statthalter ausübte. In ähnlicher Weise wurde nun die Verfassung des japanischen Reiches umgestaltet. Der Mikado trat dem Namen nach an die Spitze der Regierung; doch wurde er, nicht rechtlich, aber tatsächlich, in das Innere seines Palastes verwiesen und im Laufe der Zeit immer mehr seinen Untertanen entfremdet; schließlich wurde er das, was er bis 1868 geblieben ist: eine mythische Persönlichkeit, um deren Besitz die streitenden Parteien miteinander kämpften; weil sie allein ihren Maßnahmen den Stempel der Gesetzmäßigkeit aufdrücken konnte, die aber die Mittel, dem eigenen Willen Nachdruck zu verschaffen, nur insoweit besaß, als einer ihrer Diener sie ihr in seinem Interesse und für persönliche Zwecke zur Verfügung stellte. Die Regierungsgewalt lag in den Händen der nach chinesischen Muster umgewandelten Zentralverwaltung, an deren Spitze der stand, der sich durch List oder Gewalt zum Herrn der Lage gemacht hatte. Aus den Häuptlingen der Geschlechter wurde ein Hofadel, die Kuge, geschaffen, aus denen die oberen Beamten der Zentralverwaltung und die Statthalter der Provinzen wie der Bezirke genommen wurden.

Die Geschlechter als solche verloren nun die politische und die wirtschaftliche Bedeutung, de sie bisher besessen hatten, und ihr Besitz hörte auf, gemeinsam zu sein. An ihre Stelle trat die Familie, Ko, die ihren Mitgliedern mehr Bewegungsfreiheit gab. Dagegen wurde, ebenfalls nach chinesischen Muster, die solidarische Haftpflicht der Mitglieder des "Ko" der Regierung gegenüber eingeführt und dadurch verstärkt, daß mehrere Ko (fünf) gemeinschaftlich für ihre Mitglieder haften mußten: eine Anordnung, die in der Schaffung ähnlicher Verbände von zehn, zwanzig usw. Familien eine weitere Kräftigung gefunden zu haben scheint. Nur einigen der größeren Geschlechtern, wie den Fujiwara, den Taira und Minamato, blieb der Einfluß erhalten, den früher die Uji besessen hatten, wenn auch der Zusammenhang unter ihren Mitgliedern fehlte, der die Grundlage der Macht der Uji gewesen war. Man darf aber annehmen, daß diese Geschlechter und besonders die Fujiwara zu diesen Umwandlungen die Hauptveranlassung gewesen sind. Das hat insofern auf die ganze innere Entwicklung Japans nachgewirkt, als die Kämpfe der nächsten 800 Jahre fast ausschließlich zwischen und in solchen Geschlechtern stattgefunden haben.

Daß sich diese Umwandlung nur langsam vollzog, ist selbstverständlich. Chinesische und buddhistische Einflüsse werden sie angeregt und unterstützt haben; doch zu ihrer Durchführung bedurfte sie des Zerfalls des bestehenden, der dadurch herbeigeführten Stärkung der Stellung der Kaiser, vor allen Dingen aber tatkräftiger Räte. Bereits 603 schuf die Kaiserin Saiko einen Adelsstand in zwölf Stufen; 647 gab ihm Kaiser Kotoku ein neue Einteilung in 30 Abstufungen. Hierin ist wohl der Ursprung des Hofadels, der Kuge, zu sehen. Gleichzeitig mit der ersten Maßregel wurden acht Ministerien des kaiserlichen Palastes, der Verwaltung und Erziehung, der Zeremonien, der Finanzen und der Volkszählung, des Krieges, der Justiz, des Schatzes und des kaiserlichen Haushaltes geschaffen, während der "Rat der Götter des Himmels und der Erde" (Dschingi kwan), der früher die höchste Behörde gewesen war, wegen der Fortschritte des Buudhatums sein Ansehen einbüßte. Im Jahre 786 wurde der Daijo kwan, die oberste Regierungsbehörde, die aus vier Ministern (Prinzen und höchste Kuge) bestand, geschaffen: dem Daijo daijin (Großen Manne der großen Regierung), dem Sadaijin und dem Udaijin (Großen Männern der Linken und der Rechten) und dem Naidaijin (Inneren großen Manne), in deren Hand die ganze Verwaltung lag; das Jahre 889 endlich sah endlich die Schaffung der erblichen Kwambaku- oder Regentenwürde.

Anderes griff tiefer in die Verhältnisse des Volkes ein. Unter dem Kaiser Kotoku (645 bis 654) trennte eine Reihe von Maßregeln, die nach der Ära ("Taikwa") benannt werden, die Ämter von den Uji und bestimmte, diese sollten fortan nur brauchbaren Personen verliehen werden: die Angehörigen der Uji wurden Untertanen des Kaisers, das Land in Provinzen (Kuni) und Kreise (Kori) geteilt, deren Bewohner von nun an dem Kaiser gegenüber zur Zahlung von Naturalabgaben und Leistungen von Frondiensten verpflichtet sind. Die "Taiho"-Gesetzgebung folgte 689, d.h. die schriftliche Niederlegung des gesamten Gesetzstoffes.

Das Wesentlichste darin war die Einführung der in China seit unvordenklichen Zeiten bestehenden Verteilung des nunmehr dem Kaiser gehörenden Ackerlandes zur zeitweiligen (sechs- oder zwölfjährigen) Nutznießung an die Familien, je nach der Zahl ihrer Mitglieder, wofür Dienste und Abgaben zu leisten waren. Wald, Weide usw. blieben Gemeineigentum; auf neu urbar gemachtes Land erhielt der Bauer ein längeres abgabenfreies Nutzungsrecht, das er sogar mit obrigkeitlicher Bewilligung weiter verkaufen durfte. Dies Haudensystem trug später wesentlich zur Bildung des Feudalstaates bei, als die Territorialherren die Stelle des Kaisers dem Nutznießer gegenüber beanspruchten, die Abgaben für das Ackerland von 3 bis auf 50 von Hundert hinaufschraubten, sich des Gemeindelandes bemächtigten und von den gesetzlichen Bestimmungen überhaupt nur die achteten, die ihrem Nutzen entsprachen. Auch der Besitz der Tempel und Klöster wuchs durch dieses System ungemein schnell; zu dem Lande, das sie durch Urbarmachung erwarben, kamen trotz wiederholter Verbote reiche Geschenke und Legate, die den Priestern erlaubten, in den Kämpfen der kommenden Jahrhunderte eine ihrem Armutsgelübde wenig entsprechende Rolle zu spielen.

Im Jahre 669 erhielt Nakatomi von Kamatari von dem ihm befreundeten Kaiser Tensi den Familiennamen "Fujiwara" (Glyzinenfeld; nach seinem Geburtsorte). Die Familie war von göttlicher Abstammung: Amano kojane no mikoto war ihr Ahnherr; und einer ihrer Vorfahren hatte Dschimmu auf seinem Zuge begleitet und war von ihm mit der Tochter eines unterjochten Fürsten vermählt worden; unter dem Mikado Kimmei (540 bis 571) hatte ein anderer den Familiennamen Nakatomi erhalten. So waren und blieben die Fujiwara neben der Familie des Mikados das älteste und vornehmste Geschlecht des Landes. Von den 155 Familien des Hofadels (Kuge) leiteten die 95 ersten ihre Abstammung von Kamatari her, und aus den fünf ersten unten diesen, den Gosekke, durfte derMikado allein seine Gemahlin wählen. Von 888-1868 war das Amt des Regenten, ebenso wie das des Daijo daijin, in dieser Familie erblich. Die zahlreichen Verschwägerungen mit dem Mikadohause, dessen Töchter meistens ebenfalls in diese Familie heirateten, trugen dazu bei, ihren Einfluß zu erhöhen. Aber gerade diese fast allmächtige Stellung, die sich die Familie erwarb, führte zum Verlust ihrer politischen Macht. Die Mikados waren in der Hand der Fujiwara nur noch Puppen, meist Kinder, oft in den zartesten Lebensaltern. Die Gouverneure der Provinzen blieben ruhig in Kioto und ließen ihre Posten durch Stellvertreter wahrnehmen; und wurde bei einem Aufstande der Aino oder eines Gouverneurs ein Schogun ernannt, so überließ er die Arbeit anderen und fuhr fort, am Hofe den Freuden zu leben, die sich dort nach jeder Richtung hin boten. War die Zeit der Fujiwara die der höchsten Blüte der japanischen Literatur, die ihren Sitz am Hofe des Mikado hatte, so war sie unzweifelhaft auch die des freiesten Lebensgenusses und der größten Sittenlosigkeit.

Die Kämpfe der Taira und der Minamoto (bis 1185 n. Chr.)

So kam es, daß die wirkliche Macht allmählich in die Hände von Leuten überging, die die Arbeit taten; neben dem immer mehr verweichlichten Hofadel kam eine stärkere Kaste auf, die Buke, die wohl als Schwertadel bezeichnet werden können. Sie fanden ihre hauptsächlichsten Vertreter in zwei Familien, den Taira und den Minamoto. Jene leiteten ihre Abstammung von Takamotschi, dem Urenkel des Kaisers Kwammu (782-800), ab, die anderen von Tschunemoto, einem Enkel des Kaisers Seiwa; beide gehörten ursprünglich ebenfalls dem Hofadel an, unter dem noch 1868 fünf Familien ihre Abstammung auf die Taira, 17 auf die Minamoto zurückführten. Die erste ernsthafte Gefahr, die die Fujiwara zu bestehen hatten, war eine auf dem ränkevollen Felde des Hofes auszufechtende Rangstreitigkeit gegen die beinahe ebenso alte Kugefamilie Sugawara, die mit der Niederlage des Vertreters dieser letzteren, Mischizune, endete, der unter Daigo Tenno (898-930) gestürzt und in die Verbannung geschickt wurde. DerAufstand eines Taira, der sich unter dem Mikado Schujaku (931-946) im Kwanto als Gegenkaiser erhob und auch bei einzelnen Fujiwara Unterstützung fand, war bedenklicher; er wurde indessen nach blutigen Kämpfen unterdrückt. Ungeschwächt behauptete sich der Einfluß der Fujiwara in Kioto bis zum angehenden 12. Jh. Die Taira waren im Süden und Westen tätig, die Minamoto im Norden und Osten, wo sie großen Kriegsruhm ernteten und Scharen tapferer, beutelustiger Krieger um sich sammelten. Kämpfe mit den Aino im Norden und den in Kiuschiu einfallenden Koreanern im Süden gaben beiden hinreichende Beschäftigung.

Indessen fingen die Taira wie die Minamoto an, auch in der Hauptstadt selbst eine Rolle zu spielen. Ein Günstling des Kaisers Toba, Taira no Tadamori, erzeugte mit einer Nebenfrau seines Herrn, oder einer Palastdienerin, die er später ehelichte, 1118 einen Sohn, den er Kijomori nannte. In den Erbfolgestreitigkeiten, die nach dem Tode des Kaisers Konoje 1155 ausbrachen, standen sich hauptsächlich zwei Prätendenten gegenüber: der frühere Mikado Siutoku, der 1141 abgedankt hatte und den Kaisertitel für seinen Sohn beanspruchte, und einer der Söhne des Kaisers Toba, der 1123 abgedankt hatte; auf der Seite des ersteren befanden sich fast alle Minamoto, auf der Seite des anderen fast alle Taira. Letztere setzten die Ernennung ihres Kandidaten als Go Schirakawa Tenno durch; ihm bot Kijomori, der alle Würden und Ämter seines Vaters geerbt hatte, seine Unterstützung an. In dem Kampfe zwischen den beiden Parteien focht auch ein Minamoto, Joschitomo, bei den Taira. Die Minamoto unterlagen; ihr Führer Jorinaga gab sich den Tod, ein anderer, Tametomo, berühmt als Bogenschütze, wurde gefangengenommen und verbannt.

Taira Kijomori

Dem Sieger wurde die Stelle als Daijo daijin zum Lohne; nun herrschte er ebenso, wie die Fujiwara es bisher getan hatten. Sein Haß galt namentlich den Minamoto. Er verfolgte sie so, daß sich endlich 1159 Minamoto no Joschitomo, der bisher zu ihm gestanden hatte, gegen ihn erklärte. Aber er wurde schnell überwunden und auf der Flucht ermordet. Der Sieg machte Kijomori zum unumschränkten Herrscher. Sein Schwiegervater, der Mikado Go Schirakawa, der bereits 1158 abgedankt hatte, wurde in die Verbannung geschickt und der Vernichtungskampf gegen die Minamoto fortgesetzt. Joritomo, der vierte Sohn Joschitomos, entging durch die Fürbitte der Söhne Kijomoris dem Schicksal seiner Brüder und wurde verbannt. Ebenso entrannen drei seiner Halbbrüder, darunter Joschitsune, dem Tode; ihre schöne Mutter Tokiwa, von Geburt eine kluge Bäuerin, die die Beischläferin Joschitomos gewesen war, rettete sie, nachdem ihr jeder Weg zur Flucht abgeschnitten worden war, indem sie sich selbst dem Sieger preisgab. Joritomo, der sich mit der Tochter des Mannes, dem er zur Bewachung übergeben worden war, Hodscho Tokimassa, vermählt hatte, erhob die Fahne des Aufstandes gegen die Taira. Der erste Versuch mißglückte; aber er entkam nach dem Kwanto, sammelte bald ganze Scharen um sich, und setzte sich in Kamkura fest, wo ihn die Taira nicht anzugreifen wagten. Bald darauf (1181) starb Kijomori; seine letzten Worte an seine Familie waren, daß man an seiner Leiche die Beobachtung der gewöhnlichen Totengebräuche unterlassen und nur den Kopf Minamoto no Joritomos vor seinem Grabhügel aufpflanzen möge.

Seinem Sohne Munemori fehlten die Fähigkeiten und vor allem die blutige Tatkraft des Vaters. Er verlor kostbare Zeit mit Beratungen, während seine Feinde im Norden jeden Tag neue Kräfte sammelten; ihnen schloß sich alles an, was wohl noch von den Minamoto übrig war, daneben nahmen auch viele Fujiwara, die Priester des Hieizan und der verbannte Go Schirakawa für sie Partei. Der erste Zusammenstoß fand zwischen einer Armee der Taira und Minamoto no Joschinaka, dessen Vater ebenfalls ein Opfer Kijomoris gewesen war, in den Gebirgen des Nakasendo statt; die Taira wurden 1182 vollständig geschlagen, und Munemori floh mit dem jungen Mikado Antoku aus Kioto. Der alte Go Schirakawa begrüßte dort den Sieger. Antoku wurde für abgesetzt erklärt und Go Toba an seiner Stelle zum Kaiser gewählt. Dieser ernannte Joschinaka zum Schogun, der damit im Gegensatz zum Haupte der Familie Joritomo trat. Minamoto no Joritomo sandte seine jüngeren Brüder, Joschitsune und Norijori, gegen ihn; sie schlugen ihn 1184 am Biwasee, und Joschinaka nahm sich das Leben. Joschitsune benutzte den errungenen Vorteil und nahm die Verfolgung Munemoris auf; nach verschiedenen Gefechten, von denen nicht eines für die Taira glücklich verlief, kam es 1185 bei Dannoura, in der Nähe von Schimonoseki, zur Entscheidungsschlacht. Trotz tapferer Gegenwehr wurden die Taira in dem Seegefechte vollständig besiegt. Die Witwe Kijomoris ertränkte sich mit dem fünfjährigen Mikado Antoku; was von den Taira nicht in der Schlacht fiel, starb durch eigene Hand oder wurde auf der Verfolgung erschlagen. So wurde die Vernichtung, mit der die Taira einst den Minamoto gedroht hatten, jetzt ihnen selbst durch die früheren Besiegten zuteil.

Die Kämpfe der Taira und Minamoto sind nicht unpassend mit denen der Weißen und der Roten Rose in England verglichen worden; selbst die Feldzeichen der japanischen Parteien trugen zufällig diese gleichen Farben: die Minamoto hatten weiße, die Taira rote Fahnen als Feldzeichen erwählt. Die Vorgänge in diesen Kämpfen bilden den Gegenstand der berühmtesten japanischen Novellen, die unter dem Namen Heike (chin. für Taira, Friede) und Genge (chin. für Minamoto, Quelle) -Monogatari noch heute das Entzücken der Jugend und der Erwachsenen in Japan bilden.

Die Entführung Go Schirakawas, gewesener Kaiser von Japan, durch Fujiwara no Nobujori im Jahre 1159

Die bildlichen Darstellungen zu dem Buche Heidischi monogatari, d.h. "Erzählungen aus dem Jahr Heidschi", sind teilweise verloren gegangen. Das hier wiedergegebene Bild ist ein Teil der zu dem Abschnitte Sandschoden Jakiuti (die Zerstörung des Schlosses Sandschoden durch Brand) gehörigen Illustration. Am 9. Tage des 12. Monats des Jahres Heidschi (1159 n. Chr.) überfiel um Mitternacht Fujiwara no Nobujori das Schloß Sandschoden, wo der ehemalige Kaiser Go Schirakawa residierte, mit 500 Reitern unter dem Feldherrn Minamoto no Joschitomo. Der Kaiser ergriff erschrocken die Flucht; aber Nobujori, Mitsujasu und Suesane brachten ihn in seinem Wagen mit Gewalt in den kaiserlichen Palast zurück.Über den Mönch Keion, der dieses Bild gemalt hat, gibt es nur sehr mangelhafte Angaben; doch dürfte er nicht später als zwanzig Jahre nach dem "Heidschi-Aufstande" geboren sein.

Wie Dr. Kitasato hinzufügt, sind die Unruhen des Jahres Heidschi aus folgenden Ursachen entstanden: Der Kaiser Go Schirakawa , der seit 1156 regiert hatte, entsagte 1158 dem Thron und übergab ihn seinem kleinem Sohn Nidscho (1159-65), behielt aber als Regent die Regierung in Händen und lebte bis 1192. In diese Zeit fiel ein politischer Zwist zwischen zwei Hofbeamten, Schinsei und Nobujori aus der hochadligen Familie der Fujiwara. Nobujori ghriff aus Eifersucht, weil Go Schirakawa Schinsei bevorzugt hatte, den Exkaiser in seinem Schlosse Sandschoden a, m brachte ihn als Gefangenen in den kaiserlichen Palast und ermordete seinen Gegner Schinsei. Dieser Aufstand wird die "Heidschi-Empörung" genannt. Als Verfasser des Heidschi monogatari wird, ohne Sicherheit, Hamura Toginaga, der im 13. Jh. lebte, angegeben.