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Die Wiederherstellung des Mikadotums
Die Erhebung gegen das
Schogunat hatte mit dem Rufe "Weg mit den Fremden!" begonnen;
sicherlich entsprach dieser Ruf dem Wunsche der Mehrzahl derer, die an
der Bewegung teilnahmen. Der Zufall wollte es, daß gleich zu Beginn
die Fremden durch Angriffe in Mitleidenschaft gezogen wurden. Am 4. Februar
feuerte eine Anzahl durch Kobe marschjierender Bizenleute auf die dem
Schauspiel zusehenden Fremden, am 8. März wurden elf französische
Kriegsschiffsmatrosen in Sakai verräterisch von Tosaleuten ermordet,
und am 22. März griffen in Kioto zwei Soldaten von der Leibwache
des Mikado den englischen Gesandten mit seinem Gefolge auf dem Wege zur
Audienz an. Diese Vorfälle hatten ein doppeltes Ergebnis: sie zwangen
die fremden Vertreter, die vielleicht nicht alle derselben Ansicht gewesen
waren, sich zu gemeinsamer Abwehr zusammenzuschließen, und nötigten
die Ratgeber des Mikado vor und hinter den Kulissen, Farbe zu bekennen.
Zur Ehre der letzteren muß es gesagt sein, daß die meisten
sich nicht scheuten, für gute Beziehungen zu den Fremden und die
Annahme westlicher Zivilisation nicht allein ihre Beliebtheit, sondern
sogar ihre persönliche Sicherheit einzusetzen. Wie in den vorhergehenden
Jahren Fremde das Ziel der Angriffe von Unzufriedenen gewesen waren, so
wurden dies nun die Ratgeber des Mikado: mehr als einer hat mit dem Tod
oder mit schweren Wunden für das gebüßt, was die Anhänger
der Jokpartei als einen Verrat am Vaterland ansahen. Die Aufgabe der Ratgeber
des Mikado war in der Tat schwer. Ihr erster Schritt war gewesen, die
(Taikwa-) Konstitution des Jahres 786 n. Chr. wieder einzuführen.
Bald danach, Anfang April 1868, leistete der Mikado im Gegenwart seines
ganzen Hofes einen feierlichen Eid, daß eine beratende Versammlung
einberufen werden solle; wenige Tage darauf nahm er in Osaka eine Besichtigung
der Truppen und der Flotte vor, und am 5. Januar 1869 empfing er zu Jedo
die fremden Vertreter.
Obwohl mit dieser Herausreißung
des Mikado aus der alten Abgeschlossenheit ein ungeheurer Schritt vorwärts
geschehen war, blieb die Lage sowohl im Inneren wie nach außen gespannt
und gefährlich. Bereits 1867 hatte auf Anordnung von Kioto aus die
Regierung des Schoguns eine Verfolgung eingeborener Christen in der Umgebung
von Nagasaki, verborgen gebliebenen Überbleibseln der alten Christengemeinden,
eingeleitet; diese wurde in verstärktem Maß aufgenommen, nachdem
der Mikado wieder zur Regierung gekommen war, und es bedurfte langer Bemühungen
der fremden Vertreter, bis 1873 die Aufhebung der alten Verbote gegen
das Christentum gelang. Noch schwieriger gestalteten sich die Beziehungen
der Regierung zu den Reaktionären im Lande. Die kaiserliche Leibgarde
(Schimpei) weigerte sich, als sich Mutsuhito von Kioto nach Jedo , das
nun in Tokio (östliche Hauptstadt) umgetauft worden war, begeben
wollte, in der alten Hauptstadt zurückzubleiben: sie begleiteten
den Mikado nach Tokio, wo ihre Anwesenheit bald zu fremden- und fortschrittsfeindlichen
Auftritten Veranlassung gab: nur mit vieler Mühe gelang es der Regierung,
sie wieder aus Tokio zu entfernen, aber nicht, ohne daß der Kriegsminister,
der den Rückmarsch leitete, unterwegs von seinen eigenen Leuten als
fremdenfreundlich ermordet worden wäre. Auch in den Versammlungen
von Abgeordneten der Samuraiklasse, von denen die erste im April 1869,
eine zweite im Juni 1870 zusammentrat, fand die Regierung keine Unterstützung:
sie erwiesen sich vielmehr als unerfahren und jedem Fortschritt abgeneigt.
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Dennoch schritt das Reformwerk
vorwärts, und zwar in einer Weise, wie es die meisten der Urheber
und Teilnehmer an der gegen den Schogun gerichteten Bewegung wohl kaum
erwartet hatten. Im März 1869 richteten die Fürsten von Satzuma,
Tschoschiu, Tosa und Hizen, die Häupter des südwestlichen Bundes,
an den Mikado eine Eingabe, worin sie ihm ihre Gebiete und Untertanen
zur Verfügung stellten. Das Anerbieten wurde angenommen, nachdem
sich ihm die Mehrzahl der anderen Landesherren nach einigem Zögern
angeschlossen hatte; die Landesherren wurden zuerst zu kaiserlichen Statthaltern
ihre Gebiete (Han) ernannt, im August 1871 aber ihrer Ämter enthoben
und mit ihren Familien nach Tokio berufen. Gleichzeitig erfolgte die Einteilung
des Landes in Provinzen (Ken), die kaiserlichen Präfekten unterstellt
wurden. Den Landesherren war schon bei ihrer Ernennung zu Gouverneuren
der größte Teil ihres Einkommens für Verwaltungszwecke
genommen wurden; jetzt wurden die Beträge festgestellt, womit ihre
früheren Einkünfte und die der Samurai abgelöst werden
sollten. Den letzteren (nach der Zählung von 1872 bei einer Gesamtbevölkerung
von etwas über 33 Millionen: 634 761 Männern und etwas mehr
Frauen) wurden die erblichen Einkünfte mit dem sechsfachen, die zeitweiligen
mit dem vierfachen Betrage kapitalisiert und teils in bar, teils in achtprozentigen
Obligationen ausgezahlt; obwohl später notgedrungen etwas vorteilhaftere
Bedingungen gestellt wurden, sind die meisten Samurai finanziell ruiniert
worden. Mit dem Aufhören der Landeshoheit der Fürsten verschwanden
selbstverständlich auch die persönlichen Beziehungen, die zwischen
ihnen und ihrer Gefolgschaft bestanden hatten; den Samurai wurde gestattet,
die Schwerter abzulegen und jede beliebige Beschäftigung zu ergreifen.
Gleichzeitig verschwanden die Unterschiede, die bisher zwischen den verschiedenen
Klassen der Bevölkerung (Unehrliche und Unreine einbegriffen!) bestanden
hatten, und ein neuer Adel wurde geschaffen, der aber nur Ehrenrechte
bekam. Der Besitz von Bauern wurde persönliches Eigentum, die bisher
gesetzlich vorgeschriebene Fruchtfolge 1871 aufgehoben. Der Verkauf des
Grundeigentums wurde 1872, 1875 seine Teilbarkeit erlaubt. Für den
Kaufmann und den Handwerker wurde dem Namen nach der Gildenzwang aufgehoben,
Handel und Gewerbe für alle freigegeben. Auch die Haftpflicht des
Familienhauptes und der Familienglieder untereinander wurde abgeschafft;
mit den Pflichten des Familienhauptes kamen natürlich auch viele
Rechte in Wegfall.
Daß sich so tiefgreifende
Änderungen nicht ohne vielfache Reibungen und Mißstimmungen
durchführen ließen, ist selbstverständlich. An Stelle
der Regierung des Schoguns war in Wirklichkeit nicht die des Mikado getreten,
der fortfuhr, ein allgemein verehrtes Symbol de Herrschaft zu bleiben,
sondern die der südwestlichen Fürsten oder vielmehr ihrer Hintermänner.
Die neue Regierung wurde sehr bald eine Klanregierung: an ihrer Spitze
standen einzelne Persönlichkeiten, die Mittel und Macht ihrer Klans
zur Durchführung ihrer Pläne benutzten. Außer ihnen war
eine Anzahl von Kuge, die ebenso wie die Mitglieder des Schwertadels mediatisiert
worden waren, an der Regierung beteiligt. Unter den beiden mächtigsten
Klans, Satzuma und Tschoschiu, kam es 1871 wegen der Verteilung der Posten
in der neuen Verwaltung, bei der Satzuma sich benachteiligt glaubte, zu
Streitigkeiten, die nach ihrer Beilegung zur Schaffung eines kaiserlichen
Heeres führten. Bauernaufstände fanden in Bungo, Schinano,
Etzigo und anderen Orten statt. Eine Verschwörung wurde 1871 in Tokio
entdeckt, an deren Spitze einige Kuge standen; 1874 kam es zu einem Aufstand
der Samurai in Hizen unter Leitung des früheren Justizministers Eto
Schimpei, und das Jahr 1877 sah den erst nach achtmonatigen Kämpfen
bewältigten Aufstand in Satzuma, dessen Führer der frühere
General und Staatsrat Saigo war, das Muster aller Samurai. Als ein Opfer
dieses Antagonismus fiel auch der Minister Okubo von Mörderhänden.
Trotz dieser Schwierigkeiten
schritt die Reform besonders auf den Gebieten des Unterrichtswesens, der
Rechtspflege, des Heereswesens unaufhaltsam weiter: die Klassenunterschiede,
die früher bestanden hatten, wurden aufgehoben, die allgemeine Dienstpflicht
eingeführt, eine allerdings sehr beschränkte Pressefreiheit
gewährt und am 11. Februar 1889 die früher versprochene Verfassung
verkündet, die der Bevölkerung einen freilich engbegrenzten
Anteil an der Leitung der öffentlichen Angelegenheiten zugestand.
Sie ist bis heute Regierungsform des Landes.
Wer den schnellen Zusammenbruch
des Feudalwesens aus inneren Gründen zu erklären unternimmt,
darf nicht vergessen, daß die Erblichkeit wenn nicht aller, so doch
der meisten Ämter im Gebiete des Schoguns wie der einzelnen Landesherren
sehr dazu beigetragen hatte, die Fähigkeiten der Inhaber bedeutend
herabzusetzen. Die wirkliche Macht lag seit langem in den Händen
von Mitgliedern des kleinen Adels, die hinter der Bühne die Drähte
zogen, an denen sich auf ihr die Puppen bewegten; diese Männer haben
die Revolution gemacht, aus ihr Nutzen gezogen und leiten heute noch offen
die Geschäfte des Reiches. Die Revolution hatte daher auch von vornherein,
obgleich sie von der Adelsklasse ausging, einen demokratischen, ja demagogischen
Zug. Sie räumte nach dem Sieg über den Schogun schnell mit den
Landesherren und dem Hofadel wie mit den Vorrechten der Samuraiklasse
auf; und wenn sie den Mikado schonte, so geschah es wohl hauptsächlich,
weil sie nun einmal seinen Einfluß nicht entbehren konnte. Aber
schon damals sind Stimmen laut geworden, die eine Republik empfahlen.
Die Landesherren haben im allgemeinen durch ihr Mittelbarwerden gewonnen;
für eine Scheingewalt, welche die meisten nur innerhalb der Mauern
ihres Schlosses und in den Fesseln der beengenden Zeremonien genießen
konnten, haben sie ein reichliches Einkommen, einen Adelstitel und die
Freiheit zur Arbeit wie zum Genuß eingetauscht.
Am schlimmsten ist die
große Klasse der Samurai gefahren, die bei der Revolution ihr Einkommen,
ihren Einfluß, wenn sie solchen besaß, und ihre Beschäftigung
eingebüßt hat. Es kann darum nicht wundernehmen, daß
gerade dieser Klasse die Unzufriedenheit mit dem Verlaufe der Bewegung,
von der die meisten etwas ganz anderes erwartet hatten, sehr groß
war; daher hat das Bedürfnis, diese Klasse zu beschäftigen,
die, als gewandteste, auch am meisten zu Gewalttätigkeiten neigte,
wesentlich die äußere Politik der Regierung beeinflußt
und namentlich zur Fahrt nach Formosa wie zum Krieg gegen China beigetragen.
Auch heutzutage ist diese Klasse noch am einflußreichsten und die
Führerin der neuen sozialen Entwicklung auf geistigem wie auf materiellem
Gebiet. Teils durch eigne Kraft, teils mit Unterstützung der Regierung,
die selbst aus früheren Samurai besteht, stehen Samurai (jetzt Schizoku
genannt) an der Spitze der meisten wirtschaftlichen Unternehmungen wie
fast der ganzen Tages- und sonstigen Presse. Kaufmanns-, Handwerker- und
Bauernstand sind, allgemein genommen, zurückgeblieben und befinden
sich auch gegenwärtig mehr auf dem Standpunkte des alten als dem
des neuen Japan.
Man begeht daher keine
Ungerechtigkeit, wenn man die jüngste Entwicklung als auf verhältnismäßig
kleine Kreise beschränkt bezeichnet, die es allerdings verstanden
haben, vieles Fremde sich selbst einzugliedern und dem Land aufzuzwingen.
Japan hat nie eine eigene Zivilisation von irgendwelcher Bedeutung besessen;
die Annahme der chinesischen brachte dem Lande die Taikwa-Reform, d.h.
die Regierung der kaiserlichen Zentralgewalt, die allmählich bis
auf den Namen im militärischen Feudalismus unterging; die Annahme
der westlichen Kultur brachte den Sturz des Feudalwesens, die Wiederherstellung
der kaiserlichen Gewalt dem Namen nach, die Klanregierung, aus der sich
bis jetzt weder eine freie noch eine Parteiregierung zu entfalten vermocht
hat, und seit 1889 den Parlamentarismus: alles Dinge, deren weitere Entwicklung
bis jetzt nicht vorauszusetzen ist. Im Grunde ist in Japan trotz der sichtbaren
äußeren Veränderungen vieles beim alten geblieben. Weder
in der Familie noch im Verkehr hat die neue Gesetzgebung einschneidende
Änderungen geschaffen. Die Familie ist noch immer die Einheit, nicht
der einzelne, ja der einzelne ist außerhalb seiner Familie auch
heute noch undenkbar. Die als offizielle Monopolbesitzerin bestehende
Gildenschaft ist aufgehoben worden; aber private Vereinigungen der Gewerbe-
und Handeltreibenden bestehen noch heute mit denselben Pflichten und wahrscheinlich,
wenn auch nicht ausdrücklich anerkannt, denselben Rechten. Auch in
der ländlichen Bevölkerung hat sich wenig verändert; es
fehlt ihr noch immer wie früher an Selbständigkeit; und ist
auch der Fünf-Familienverband in Wegfall gekommen, so hat man ihn
durch andere auf privatem Eingreifen beruhende, aber amtliche Verpflichtungen
besitzende Vereinigungen ersetzt.
Nur in einem Punkt unterscheidet
sich die Gegenwart wesentlich von der Vergangenheit. Während in den
niedrigen Klassen, besonders in der ländlichen Bevölkerung,
der alte Glaube und Aberglaube trotz amtlicher Versuche, beide zu zerstören,
fast unverändert weiterbestehen, ist in den sogenannten höheren
Klassen eine vollständige religiöse Teilnahmslosigkeit an Stelle
des früher aus dem Buddhismus, dem Schintoismus und dem Konfuzianismus
zusammengesetzten offiziellen Kultus getreten. Der Buddhismus ist zum
Teil durch die Regierung selbst in Mißachtung geraten; der Schintoismus
ist, nachdem er durch die Wiederbelebung des kaiserlichen Gedankens seine
politische Aufgabe erfüllt hatte, in sein religiöses Nichts
zurückgesunken, und der Gleichgültigkeit des modernen Japaners
entspricht kaum noch die konfuzianische Sittenlehre. Nur der mit ihr und
dem Schintoglauben eng verbundene Ahnendienst besitzt noch einige Lebenskraft
und bildet sozusagen die Grundlage der japanischen Ethik. Ob das Christentum
dereinst berufen sein wird, an die Stelle aller dieser zerfallende Lehren
zu treten, scheint zweifelhaft; jedenfalls wird es nie das europäische
oder amerikanische Christentum sein, sondern ein besonders zurechtgelegtes,
national-japanisches mit einer starken Hinneigung zum Nationalismus.
Japans äußere Politik 1874-1893
Auch ihre äußere Politik
brachte der Regierung vielfache Verlegenheiten. Das durch ein Abkommen
mit China beendigte Unternehmen auf Formosa 1874 hinterließ eine
Mißstimmung zwischen den beiden Staaten, die 1880 die Einverleibung
der Liukiu-Inseln, die seit 1372 Tribut an China und seit 1609 gleichzeitig
an Satzuma gezahlt hatten, in China noch erhöhte.
Die koreanische Frage indessen
rief die wesentlichsten Schwierigkeiten zwischen den beiden Mächten
hervor. Bald nach der Wiederherstellung des Mikadotums hatte die japanische
Regierung von der koreanischen die Wiederaufnahme der Tributzahlungen
verlangt; Hohn war die Antwort. Die Erregung darüber war groß
in Japan, und man hatte, teilweise um sie zu beruhigen, die Fahrt nach
Formosa unternommen. Als im September 1875 Matrosen eines mit Vermessungsarbeiten
an der Küste beschäftigten japanischen Kriegsschiffes angegriffen
wurden, flammte der Nationalstolz aufs neue auf, obgleich das Fort, zu
dem die Angreifer gehörten, am nächsten Tage gestürmt und
fast die ganze Besatzung niedergemacht worden war. Ein japanischer Gesandter
wurde nach Peking geschickt, um sich über die Stellung der chinesischen
Regierung zu Korea zu vergewissern, und als diese jede Verantwortung für
die Vorgänge dort ablehnte, wurde eine japanische Expedition nach
Korea gesandt. Aber statt zu Kämpfen kam es zu Verhandlungen: am
27. Februar 1878 wurde ein Vertrag unterzeichnet, durch den Japan tatsächlich
die Unabhängigkeit Koreas, das dem japanischen Handel drei Plätze
öffnete, anerkannte. Der friedliche Verlauf des Unternehmens war
mit eine der Hauptursachen des Aufstandes in Satzuma. Es dauerte bis 1882,
ehe die Vereinigten Staaten, bald darauf England und Deutschland, dem
Beispiele Japans folgend, Verträge mit Korea abschlossen. Im Juli
1882 brach in Söul ein Aufstand aus, der von dem Vater des Königs,
dem Tai wen kun, angestiftet und gegen den König und die Japaner
gerichtet war: die japanische Gesandtschaft mußte flüchten,
kehrte aber einige Wochen später zurück; und in dem Vertrage
von Tschemulpo erhielt Japan das Recht, zum Schutze seiner Gesandtschaft
Truppen nach Söul zu legen. Chinesische Truppen befreiten den König
und nahmen nach einiger Zeit den Tai wen kun gefangen; nach China gebracht,
durfte er indessen nach einigen Jahren auf die Bitte des Königs,
seines Sohnes, wieder nach Korea zurückkehren. Das Jahr 1884 brachte
neue Unruhen in Söul, die, diesmal von der radikalen, mit den Japanern
in Verbindung stehenden Partei angestiftet, den Zweck verfolgten, sich
der Person des Königs zu bemächtigen und die Königin, die
Seele der Regierung, zu beseitigen. Die japanische Regierung entnahm aus
diesen Vorgängen die Veranlassung, Ito als Gesandten nach China zu
entsenden. Dieser unterzeichnete am 18. April 1885 mit Li Hung in Tientsin
ein Abkommen, durch das sich beide Teile verpflichteten, ihre Truppen
aus Korea zurückzuziehen und für den Fall, daß sich durch
die Verhältnisse genötigt sehen sollten, solche wieder dorthin
zu senden, dem anderen Teil rechtzeitig Nachricht davon zu geben. Die
nächsten Jahre verliefen ruhig, obgleich der Wettbewerb der beiden
Mächte in Korea die Spannung unterhielt und das Drängen der
Opposition in Japan, wo seit 1889 eine Verfassung und eine parlamentarische
Vertretung eingeführt worden waren, auf ein entschlosseneres Auftreten
dem Auslande gegenüber, die Regierung mehr als einmal in Verlegenheit
brachte. Das rücksichtslose Vorgehen des 1893 zum Gesandten in Söul
ernannten radikalen Abgeordneten Oischi hätte einen Bruch herbeigeführt,
wenn nicht Li Hung tschang noch vermittelt hätte.
In den Beziehungen zwischen
Japan und den Vertragsmächten sind dadurch erhebliche Veränderungen
eingetreten, daß die alten Verträge, die auf der Grundlage
der Exterritorialität der Fremden beruhten, durch neue ersetzt wurden,
durch welche die Fremden den japanischen Gerichten unterstellt wurden.
Sofort nach der Übernahme der Regierung durch den Mikado hatten die
Bemühungen, eine Änderung der Verträge nach dieser Richtung
hin zu erlangen, begonnen. Eine hierzu 1871 nach den Vereinigten Staaten
und Europa entsandte Gesandtschaft kehrte erfolglos zurück; die Verhandlungen,
während deren einer der Minister der auswärtigen Angelegenheiten,
Okuma, durch ein Attentat ein Bein einbüßte, schleppten sich
ergebnislos hin, während die Aufregung und die Angriffe gegen die
Regierung in Japan sich mehrten, bis sich England 1894 zum Abschluß
eines Vertrages entschloß, der die Wünsche der Japaner erfüllte.
Die anderen Mächte folgten. So ist seit 1899 der neue Grundsatz in
Kraft, wonach die Fremden der japanischen Gerichtsbarkeit unterstellt
sind und Japan, wenige vertragsmäßig festgesetzte Artikel ausgenommen,
freie Hand in der Zollgesetzgebung gelassen ist. Diese Bestimmung hat
1911 zu einer sehr erheblichen Erhöhung der meisten Positionen des
Einfuhrtarifs geführt, und eine gewisse Tendenz, fremde Waren, die
nicht absolut notwendig sind, von der Einfuhr auszuschließen, läßt
sich nicht verkennen.
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