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Die "neue" Zeit

Die Wiederherstellung des Mikadotums

Die Erhebung gegen das Schogunat hatte mit dem Rufe "Weg mit den Fremden!" begonnen; sicherlich entsprach dieser Ruf dem Wunsche der Mehrzahl derer, die an der Bewegung teilnahmen. Der Zufall wollte es, daß gleich zu Beginn die Fremden durch Angriffe in Mitleidenschaft gezogen wurden. Am 4. Februar feuerte eine Anzahl durch Kobe marschjierender Bizenleute auf die dem Schauspiel zusehenden Fremden, am 8. März wurden elf französische Kriegsschiffsmatrosen in Sakai verräterisch von Tosaleuten ermordet, und am 22. März griffen in Kioto zwei Soldaten von der Leibwache des Mikado den englischen Gesandten mit seinem Gefolge auf dem Wege zur Audienz an. Diese Vorfälle hatten ein doppeltes Ergebnis: sie zwangen die fremden Vertreter, die vielleicht nicht alle derselben Ansicht gewesen waren, sich zu gemeinsamer Abwehr zusammenzuschließen, und nötigten die Ratgeber des Mikado vor und hinter den Kulissen, Farbe zu bekennen. Zur Ehre der letzteren muß es gesagt sein, daß die meisten sich nicht scheuten, für gute Beziehungen zu den Fremden und die Annahme westlicher Zivilisation nicht allein ihre Beliebtheit, sondern sogar ihre persönliche Sicherheit einzusetzen. Wie in den vorhergehenden Jahren Fremde das Ziel der Angriffe von Unzufriedenen gewesen waren, so wurden dies nun die Ratgeber des Mikado: mehr als einer hat mit dem Tod oder mit schweren Wunden für das gebüßt, was die Anhänger der Jokpartei als einen Verrat am Vaterland ansahen. Die Aufgabe der Ratgeber des Mikado war in der Tat schwer. Ihr erster Schritt war gewesen, die (Taikwa-) Konstitution des Jahres 786 n. Chr. wieder einzuführen. Bald danach, Anfang April 1868, leistete der Mikado im Gegenwart seines ganzen Hofes einen feierlichen Eid, daß eine beratende Versammlung einberufen werden solle; wenige Tage darauf nahm er in Osaka eine Besichtigung der Truppen und der Flotte vor, und am 5. Januar 1869 empfing er zu Jedo die fremden Vertreter.

Obwohl mit dieser Herausreißung des Mikado aus der alten Abgeschlossenheit ein ungeheurer Schritt vorwärts geschehen war, blieb die Lage sowohl im Inneren wie nach außen gespannt und gefährlich. Bereits 1867 hatte auf Anordnung von Kioto aus die Regierung des Schoguns eine Verfolgung eingeborener Christen in der Umgebung von Nagasaki, verborgen gebliebenen Überbleibseln der alten Christengemeinden, eingeleitet; diese wurde in verstärktem Maß aufgenommen, nachdem der Mikado wieder zur Regierung gekommen war, und es bedurfte langer Bemühungen der fremden Vertreter, bis 1873 die Aufhebung der alten Verbote gegen das Christentum gelang. Noch schwieriger gestalteten sich die Beziehungen der Regierung zu den Reaktionären im Lande. Die kaiserliche Leibgarde (Schimpei) weigerte sich, als sich Mutsuhito von Kioto nach Jedo , das nun in Tokio (östliche Hauptstadt) umgetauft worden war, begeben wollte, in der alten Hauptstadt zurückzubleiben: sie begleiteten den Mikado nach Tokio, wo ihre Anwesenheit bald zu fremden- und fortschrittsfeindlichen Auftritten Veranlassung gab: nur mit vieler Mühe gelang es der Regierung, sie wieder aus Tokio zu entfernen, aber nicht, ohne daß der Kriegsminister, der den Rückmarsch leitete, unterwegs von seinen eigenen Leuten als fremdenfreundlich ermordet worden wäre. Auch in den Versammlungen von Abgeordneten der Samuraiklasse, von denen die erste im April 1869, eine zweite im Juni 1870 zusammentrat, fand die Regierung keine Unterstützung: sie erwiesen sich vielmehr als unerfahren und jedem Fortschritt abgeneigt.

Bilder eines
Landes im
Umbruch
(1869)

Prinz Satzuma,
der Premierminister
und Admiral King


Ein Kang
(Sänfte)

Ein Tycoon
in Hoftracht

Dennoch schritt das Reformwerk vorwärts, und zwar in einer Weise, wie es die meisten der Urheber und Teilnehmer an der gegen den Schogun gerichteten Bewegung wohl kaum erwartet hatten. Im März 1869 richteten die Fürsten von Satzuma, Tschoschiu, Tosa und Hizen, die Häupter des südwestlichen Bundes, an den Mikado eine Eingabe, worin sie ihm ihre Gebiete und Untertanen zur Verfügung stellten. Das Anerbieten wurde angenommen, nachdem sich ihm die Mehrzahl der anderen Landesherren nach einigem Zögern angeschlossen hatte; die Landesherren wurden zuerst zu kaiserlichen Statthaltern ihre Gebiete (Han) ernannt, im August 1871 aber ihrer Ämter enthoben und mit ihren Familien nach Tokio berufen. Gleichzeitig erfolgte die Einteilung des Landes in Provinzen (Ken), die kaiserlichen Präfekten unterstellt wurden. Den Landesherren war schon bei ihrer Ernennung zu Gouverneuren der größte Teil ihres Einkommens für Verwaltungszwecke genommen wurden; jetzt wurden die Beträge festgestellt, womit ihre früheren Einkünfte und die der Samurai abgelöst werden sollten. Den letzteren (nach der Zählung von 1872 bei einer Gesamtbevölkerung von etwas über 33 Millionen: 634 761 Männern und etwas mehr Frauen) wurden die erblichen Einkünfte mit dem sechsfachen, die zeitweiligen mit dem vierfachen Betrage kapitalisiert und teils in bar, teils in achtprozentigen Obligationen ausgezahlt; obwohl später notgedrungen etwas vorteilhaftere Bedingungen gestellt wurden, sind die meisten Samurai finanziell ruiniert worden. Mit dem Aufhören der Landeshoheit der Fürsten verschwanden selbstverständlich auch die persönlichen Beziehungen, die zwischen ihnen und ihrer Gefolgschaft bestanden hatten; den Samurai wurde gestattet, die Schwerter abzulegen und jede beliebige Beschäftigung zu ergreifen. Gleichzeitig verschwanden die Unterschiede, die bisher zwischen den verschiedenen Klassen der Bevölkerung (Unehrliche und Unreine einbegriffen!) bestanden hatten, und ein neuer Adel wurde geschaffen, der aber nur Ehrenrechte bekam. Der Besitz von Bauern wurde persönliches Eigentum, die bisher gesetzlich vorgeschriebene Fruchtfolge 1871 aufgehoben. Der Verkauf des Grundeigentums wurde 1872, 1875 seine Teilbarkeit erlaubt. Für den Kaufmann und den Handwerker wurde dem Namen nach der Gildenzwang aufgehoben, Handel und Gewerbe für alle freigegeben. Auch die Haftpflicht des Familienhauptes und der Familienglieder untereinander wurde abgeschafft; mit den Pflichten des Familienhauptes kamen natürlich auch viele Rechte in Wegfall.

Daß sich so tiefgreifende Änderungen nicht ohne vielfache Reibungen und Mißstimmungen durchführen ließen, ist selbstverständlich. An Stelle der Regierung des Schoguns war in Wirklichkeit nicht die des Mikado getreten, der fortfuhr, ein allgemein verehrtes Symbol de Herrschaft zu bleiben, sondern die der südwestlichen Fürsten oder vielmehr ihrer Hintermänner. Die neue Regierung wurde sehr bald eine Klanregierung: an ihrer Spitze standen einzelne Persönlichkeiten, die Mittel und Macht ihrer Klans zur Durchführung ihrer Pläne benutzten. Außer ihnen war eine Anzahl von Kuge, die ebenso wie die Mitglieder des Schwertadels mediatisiert worden waren, an der Regierung beteiligt. Unter den beiden mächtigsten Klans, Satzuma und Tschoschiu, kam es 1871 wegen der Verteilung der Posten in der neuen Verwaltung, bei der Satzuma sich benachteiligt glaubte, zu Streitigkeiten, die nach ihrer Beilegung zur Schaffung eines kaiserlichen Heeres führten. Bauernaufstände fanden in Bungo, Schinano, Etzigo und anderen Orten statt. Eine Verschwörung wurde 1871 in Tokio entdeckt, an deren Spitze einige Kuge standen; 1874 kam es zu einem Aufstand der Samurai in Hizen unter Leitung des früheren Justizministers Eto Schimpei, und das Jahr 1877 sah den erst nach achtmonatigen Kämpfen bewältigten Aufstand in Satzuma, dessen Führer der frühere General und Staatsrat Saigo war, das Muster aller Samurai. Als ein Opfer dieses Antagonismus fiel auch der Minister Okubo von Mörderhänden.

Trotz dieser Schwierigkeiten schritt die Reform besonders auf den Gebieten des Unterrichtswesens, der Rechtspflege, des Heereswesens unaufhaltsam weiter: die Klassenunterschiede, die früher bestanden hatten, wurden aufgehoben, die allgemeine Dienstpflicht eingeführt, eine allerdings sehr beschränkte Pressefreiheit gewährt und am 11. Februar 1889 die früher versprochene Verfassung verkündet, die der Bevölkerung einen freilich engbegrenzten Anteil an der Leitung der öffentlichen Angelegenheiten zugestand. Sie ist bis heute Regierungsform des Landes.

Wer den schnellen Zusammenbruch des Feudalwesens aus inneren Gründen zu erklären unternimmt, darf nicht vergessen, daß die Erblichkeit wenn nicht aller, so doch der meisten Ämter im Gebiete des Schoguns wie der einzelnen Landesherren sehr dazu beigetragen hatte, die Fähigkeiten der Inhaber bedeutend herabzusetzen. Die wirkliche Macht lag seit langem in den Händen von Mitgliedern des kleinen Adels, die hinter der Bühne die Drähte zogen, an denen sich auf ihr die Puppen bewegten; diese Männer haben die Revolution gemacht, aus ihr Nutzen gezogen und leiten heute noch offen die Geschäfte des Reiches. Die Revolution hatte daher auch von vornherein, obgleich sie von der Adelsklasse ausging, einen demokratischen, ja demagogischen Zug. Sie räumte nach dem Sieg über den Schogun schnell mit den Landesherren und dem Hofadel wie mit den Vorrechten der Samuraiklasse auf; und wenn sie den Mikado schonte, so geschah es wohl hauptsächlich, weil sie nun einmal seinen Einfluß nicht entbehren konnte. Aber schon damals sind Stimmen laut geworden, die eine Republik empfahlen. Die Landesherren haben im allgemeinen durch ihr Mittelbarwerden gewonnen; für eine Scheingewalt, welche die meisten nur innerhalb der Mauern ihres Schlosses und in den Fesseln der beengenden Zeremonien genießen konnten, haben sie ein reichliches Einkommen, einen Adelstitel und die Freiheit zur Arbeit wie zum Genuß eingetauscht.

Am schlimmsten ist die große Klasse der Samurai gefahren, die bei der Revolution ihr Einkommen, ihren Einfluß, wenn sie solchen besaß, und ihre Beschäftigung eingebüßt hat. Es kann darum nicht wundernehmen, daß gerade dieser Klasse die Unzufriedenheit mit dem Verlaufe der Bewegung, von der die meisten etwas ganz anderes erwartet hatten, sehr groß war; daher hat das Bedürfnis, diese Klasse zu beschäftigen, die, als gewandteste, auch am meisten zu Gewalttätigkeiten neigte, wesentlich die äußere Politik der Regierung beeinflußt und namentlich zur Fahrt nach Formosa wie zum Krieg gegen China beigetragen. Auch heutzutage ist diese Klasse noch am einflußreichsten und die Führerin der neuen sozialen Entwicklung auf geistigem wie auf materiellem Gebiet. Teils durch eigne Kraft, teils mit Unterstützung der Regierung, die selbst aus früheren Samurai besteht, stehen Samurai (jetzt Schizoku genannt) an der Spitze der meisten wirtschaftlichen Unternehmungen wie fast der ganzen Tages- und sonstigen Presse. Kaufmanns-, Handwerker- und Bauernstand sind, allgemein genommen, zurückgeblieben und befinden sich auch gegenwärtig mehr auf dem Standpunkte des alten als dem des neuen Japan.

Man begeht daher keine Ungerechtigkeit, wenn man die jüngste Entwicklung als auf verhältnismäßig kleine Kreise beschränkt bezeichnet, die es allerdings verstanden haben, vieles Fremde sich selbst einzugliedern und dem Land aufzuzwingen. Japan hat nie eine eigene Zivilisation von irgendwelcher Bedeutung besessen; die Annahme der chinesischen brachte dem Lande die Taikwa-Reform, d.h. die Regierung der kaiserlichen Zentralgewalt, die allmählich bis auf den Namen im militärischen Feudalismus unterging; die Annahme der westlichen Kultur brachte den Sturz des Feudalwesens, die Wiederherstellung der kaiserlichen Gewalt dem Namen nach, die Klanregierung, aus der sich bis jetzt weder eine freie noch eine Parteiregierung zu entfalten vermocht hat, und seit 1889 den Parlamentarismus: alles Dinge, deren weitere Entwicklung bis jetzt nicht vorauszusetzen ist. Im Grunde ist in Japan trotz der sichtbaren äußeren Veränderungen vieles beim alten geblieben. Weder in der Familie noch im Verkehr hat die neue Gesetzgebung einschneidende Änderungen geschaffen. Die Familie ist noch immer die Einheit, nicht der einzelne, ja der einzelne ist außerhalb seiner Familie auch heute noch undenkbar. Die als offizielle Monopolbesitzerin bestehende Gildenschaft ist aufgehoben worden; aber private Vereinigungen der Gewerbe- und Handeltreibenden bestehen noch heute mit denselben Pflichten und wahrscheinlich, wenn auch nicht ausdrücklich anerkannt, denselben Rechten. Auch in der ländlichen Bevölkerung hat sich wenig verändert; es fehlt ihr noch immer wie früher an Selbständigkeit; und ist auch der Fünf-Familienverband in Wegfall gekommen, so hat man ihn durch andere auf privatem Eingreifen beruhende, aber amtliche Verpflichtungen besitzende Vereinigungen ersetzt.

Nur in einem Punkt unterscheidet sich die Gegenwart wesentlich von der Vergangenheit. Während in den niedrigen Klassen, besonders in der ländlichen Bevölkerung, der alte Glaube und Aberglaube trotz amtlicher Versuche, beide zu zerstören, fast unverändert weiterbestehen, ist in den sogenannten höheren Klassen eine vollständige religiöse Teilnahmslosigkeit an Stelle des früher aus dem Buddhismus, dem Schintoismus und dem Konfuzianismus zusammengesetzten offiziellen Kultus getreten. Der Buddhismus ist zum Teil durch die Regierung selbst in Mißachtung geraten; der Schintoismus ist, nachdem er durch die Wiederbelebung des kaiserlichen Gedankens seine politische Aufgabe erfüllt hatte, in sein religiöses Nichts zurückgesunken, und der Gleichgültigkeit des modernen Japaners entspricht kaum noch die konfuzianische Sittenlehre. Nur der mit ihr und dem Schintoglauben eng verbundene Ahnendienst besitzt noch einige Lebenskraft und bildet sozusagen die Grundlage der japanischen Ethik. Ob das Christentum dereinst berufen sein wird, an die Stelle aller dieser zerfallende Lehren zu treten, scheint zweifelhaft; jedenfalls wird es nie das europäische oder amerikanische Christentum sein, sondern ein besonders zurechtgelegtes, national-japanisches mit einer starken Hinneigung zum Nationalismus.

Japans äußere Politik 1874-1893

Auch ihre äußere Politik brachte der Regierung vielfache Verlegenheiten. Das durch ein Abkommen mit China beendigte Unternehmen auf Formosa 1874 hinterließ eine Mißstimmung zwischen den beiden Staaten, die 1880 die Einverleibung der Liukiu-Inseln, die seit 1372 Tribut an China und seit 1609 gleichzeitig an Satzuma gezahlt hatten, in China noch erhöhte.

Die koreanische Frage indessen rief die wesentlichsten Schwierigkeiten zwischen den beiden Mächten hervor. Bald nach der Wiederherstellung des Mikadotums hatte die japanische Regierung von der koreanischen die Wiederaufnahme der Tributzahlungen verlangt; Hohn war die Antwort. Die Erregung darüber war groß in Japan, und man hatte, teilweise um sie zu beruhigen, die Fahrt nach Formosa unternommen. Als im September 1875 Matrosen eines mit Vermessungsarbeiten an der Küste beschäftigten japanischen Kriegsschiffes angegriffen wurden, flammte der Nationalstolz aufs neue auf, obgleich das Fort, zu dem die Angreifer gehörten, am nächsten Tage gestürmt und fast die ganze Besatzung niedergemacht worden war. Ein japanischer Gesandter wurde nach Peking geschickt, um sich über die Stellung der chinesischen Regierung zu Korea zu vergewissern, und als diese jede Verantwortung für die Vorgänge dort ablehnte, wurde eine japanische Expedition nach Korea gesandt. Aber statt zu Kämpfen kam es zu Verhandlungen: am 27. Februar 1878 wurde ein Vertrag unterzeichnet, durch den Japan tatsächlich die Unabhängigkeit Koreas, das dem japanischen Handel drei Plätze öffnete, anerkannte. Der friedliche Verlauf des Unternehmens war mit eine der Hauptursachen des Aufstandes in Satzuma. Es dauerte bis 1882, ehe die Vereinigten Staaten, bald darauf England und Deutschland, dem Beispiele Japans folgend, Verträge mit Korea abschlossen. Im Juli 1882 brach in Söul ein Aufstand aus, der von dem Vater des Königs, dem Tai wen kun, angestiftet und gegen den König und die Japaner gerichtet war: die japanische Gesandtschaft mußte flüchten, kehrte aber einige Wochen später zurück; und in dem Vertrage von Tschemulpo erhielt Japan das Recht, zum Schutze seiner Gesandtschaft Truppen nach Söul zu legen. Chinesische Truppen befreiten den König und nahmen nach einiger Zeit den Tai wen kun gefangen; nach China gebracht, durfte er indessen nach einigen Jahren auf die Bitte des Königs, seines Sohnes, wieder nach Korea zurückkehren. Das Jahr 1884 brachte neue Unruhen in Söul, die, diesmal von der radikalen, mit den Japanern in Verbindung stehenden Partei angestiftet, den Zweck verfolgten, sich der Person des Königs zu bemächtigen und die Königin, die Seele der Regierung, zu beseitigen. Die japanische Regierung entnahm aus diesen Vorgängen die Veranlassung, Ito als Gesandten nach China zu entsenden. Dieser unterzeichnete am 18. April 1885 mit Li Hung in Tientsin ein Abkommen, durch das sich beide Teile verpflichteten, ihre Truppen aus Korea zurückzuziehen und für den Fall, daß sich durch die Verhältnisse genötigt sehen sollten, solche wieder dorthin zu senden, dem anderen Teil rechtzeitig Nachricht davon zu geben. Die nächsten Jahre verliefen ruhig, obgleich der Wettbewerb der beiden Mächte in Korea die Spannung unterhielt und das Drängen der Opposition in Japan, wo seit 1889 eine Verfassung und eine parlamentarische Vertretung eingeführt worden waren, auf ein entschlosseneres Auftreten dem Auslande gegenüber, die Regierung mehr als einmal in Verlegenheit brachte. Das rücksichtslose Vorgehen des 1893 zum Gesandten in Söul ernannten radikalen Abgeordneten Oischi hätte einen Bruch herbeigeführt, wenn nicht Li Hung tschang noch vermittelt hätte.

In den Beziehungen zwischen Japan und den Vertragsmächten sind dadurch erhebliche Veränderungen eingetreten, daß die alten Verträge, die auf der Grundlage der Exterritorialität der Fremden beruhten, durch neue ersetzt wurden, durch welche die Fremden den japanischen Gerichten unterstellt wurden. Sofort nach der Übernahme der Regierung durch den Mikado hatten die Bemühungen, eine Änderung der Verträge nach dieser Richtung hin zu erlangen, begonnen. Eine hierzu 1871 nach den Vereinigten Staaten und Europa entsandte Gesandtschaft kehrte erfolglos zurück; die Verhandlungen, während deren einer der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Okuma, durch ein Attentat ein Bein einbüßte, schleppten sich ergebnislos hin, während die Aufregung und die Angriffe gegen die Regierung in Japan sich mehrten, bis sich England 1894 zum Abschluß eines Vertrages entschloß, der die Wünsche der Japaner erfüllte. Die anderen Mächte folgten. So ist seit 1899 der neue Grundsatz in Kraft, wonach die Fremden der japanischen Gerichtsbarkeit unterstellt sind und Japan, wenige vertragsmäßig festgesetzte Artikel ausgenommen, freie Hand in der Zollgesetzgebung gelassen ist. Diese Bestimmung hat 1911 zu einer sehr erheblichen Erhöhung der meisten Positionen des Einfuhrtarifs geführt, und eine gewisse Tendenz, fremde Waren, die nicht absolut notwendig sind, von der Einfuhr auszuschließen, läßt sich nicht verkennen.