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Die Tokugawa
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Hatte schon die Regelung der Beziehungen zum Kaiser, den Kuge und den Landesherren dem Gründer der Dynastie Schwierigkeiten bereitet, so scheint das mit der des Famliengrundgesetztes und des Erbfolgerechtes in noch höherem Maße der Fall gewesen zu sein. Ijejas hinterließ fünf Söhne: die Fürsten von Etzisen, Kii, Owari, Mito und den zweiten, Hidetada, den er schon bei seinen Lebzeiten zum Nachfolger ernannt und eingesetzt hatte. Er bestimmte, daß die Nachfolge in der direkten Nachkommenschaft Hidetadas stattfinden, und falls dort kein Erbe vorhanden sei, ein solcher aus den Häusern Kii oder Owari gewält werden solle. Diese Häuser und das Hidetadas wurden als die drei großen"Gosanke" bezeichnet; Später ging diese Benennung auf die Häuser Kii, Owari und Mito über, ohne daß das letztere dadurch nachfolgefähig geworden wäre. Dagegen erhielt der Fürst von Mito das Recht, in gewissen Fällen die Absetzung eines Schoguns, der sein Amt nicht gebührend wahrnähme, zu beantragen oder auszusprechen, während dem Prinzen von Etzisen unter anderen Voraussetzungen die Stellung eines Regenten eingeräumt wurde. Der Fürst von Mito war aus diesem Grund auch der einzige Landesherr, der direkt mit dem Kaiser verkehren durfte. Warum Etzisen, der älteste Sohn, und Mito, der jüngste, von der Nachfolge ausgeschlossen wurden, ist nicht recht klar; der erstere sei ursprünglich von Hidejoschi adoptiert gewesen und habe damit nach japanischen Begriffen aufgehört, zur Familie seines Vaters zu gehören, während der letztere sich mit der Tochter eines früheren Gegners vermählt habe. Ijejas selbst soll seinen Sohn Mito als eine sehr bedeutende, aber äußerst gefährliche Persönlichkeit bezeichnet und ihn mit einem scharfen Schwerte verglichen haben, das unschädlich sei, solange es sich in der Scheide befinde, aber Schaden bringe, sobald es diese verlassen habe. 250 Jahre später sollte sich die Voraussicht des Gründers der Dynastie bestätigen; jedenfalls hat das Haus Mito zum Sturze des Schogunats wesentlich beigetragen. War die Nachfolgefrage schon so ziemlich verwickelt gewesen, so wurde sie es noch mehr dadurch, daß, als 1715 die direkte Nachkommenschaft Hidetadas ausstarb, der zum Schogun gewählte Prinz von Kii sich beeilte, seinen zweiten, dritten und vierten Sohn zu Fürsten von Taiassu, Schimidsu und Hitosubaschi zu ernennen und zu bestimmen, das aus diesen drei Familien, denen er die gemeinsame Bezeichnung "Gosankio" (die drei hohen Herren) gab, im Falle des Aussterbens der direkten Nachkommenschaft seines ersten Sohnes der Nachfolger gewählt werden solle. Auch diese Maßregel erwies sich als nachteilig; nun konnte ein jüngerer Sohn des Hauses Mito, der von einem Fürsten von Hitosubaschi adoptiert worden war, zum Schogun gewählt werden; als der Letzte der langen Reihe hat er in wenig ehrenvoller Weise die Herrschaft eingebüßt. Iejas starb zu Sumpu in Suruga im Mai 1616 und wurde seinem Wunsche gemäß ein Jahr später in Nikko beigesetzt, einem ungefähr 160 km nördlich von Jedo gelegenen, an Naturschönheiten aller Art reichen Waldgebirge, wo sich seit den letzten Jahren des 8. Jh. je ein von dem heiligen Schodo Schonin errichteter buddhistischer und schintoistischer Tempel befanden. Der Feier wohnten ein Vertreter des Mikado und des Schoguns sowie eine große Anzahl von Kuge, Landesherren und alten Kampfgenossen des Verstorbenen bei, dem bei dieser Gelegenheit vom Mikado besondere Ehrentitel beigelegt wurden. Der Tote wurde zum Scho-itschi-i, To-scho, Dai Gongen, d.h. zum Edlen der ersten Klasse des ersten Ranges, Großen Lichte des Ostens, zur großen Inkarnation Buddhas, ernannt. Nach dem Tode des früheren Abtes und der Amtsniederlegung seines Nachfolgers wurde 1654 der fünfte Sohn des Mikado Go Midzuno unter Bezeichnung Rinoji no mija Oberpriester von Nikko. Er und seine Nachfolger, stets Prinzen des kaiserlichen Hauses, residierten für gewöhnlich zu Jedo in dem Tempel von Ujeno und besuchten Nikko jährlich dreimal; den letzten dieser Prinzenpriester, der später als Kita Schirakawa no mija in Deutschland erzogen wurde, hatte wahrend des Bürgerkrieges 1868 die nördlich Partei angeführt und als Gegenmikado aufgestellt, aber er mußte sich bald nachher den siegreichen Südlichen ergeben. Außer Ijejas ist nur noch sein zweiter Nachfolger Ijemitzu (1623-51, gestorben 1652), in Nikko begraben worden; all anderen Schogune sind zu Jedo, teils in den Tempelgründen von Ujeno, teils in denen von Schiba, beigesetzt. Die Tempelanlagen von Nikko sind wohl die größten, schönsten und reichsten in Japan, gleich ausgezeichnet durch die künstlerische Vollendung der Bauten und inneren Ausschmückung wie durch die landschaftliche Schönheit der Gegend. Auch die zahlreichen Weihgeschenke, die sich in und bei ihnen befinden, und die aus allen Teilen des Landes, zum Teil auch aus Korea, stammen, erhöhen das Interesse des Ortes und der Anlagen. Der erste Nachfolger des Ijejas, Hidetada, hielt streng an dem von seinem Vater Eingeführten fest. Erst der Enkel des Gründers, Ijemitzu, unbedingt der bedeutendste in der Reihe der 14 Schogune nach Ijejas, griff mit starker Hand ein, zwang die großen Landesherren, ihn auch äußerlich als über ihnen stehend anzuerkennen, und machte sich und seine Nachfolger zu den wirklichen Herren Japans. Ein Besuch, den er 1623 in Kioto dem Mikado abstattete, war der letzte, den bis 1863 ein Schogun dort gemacht hat. Unter ihm wurden die Holländer und Chinesen nach Nagasaki, alle anderen Fremden aus dem Lande verwiesen und den Japanern verboten, es zu verlassen. Münzen, Maße und Gewichte wurden geregelt, und die Aufnahme der Grenzen begonnen und durchgeführt, Karten und Pläne von den Gebieten und Schlössern der Landesherren angefertigt, deren Stammbäume festgestellt und dabei alle Namen ausgemerzt, mit denen unliebsame politische Erinnerungen oder Ansprüche hätten verbunden werden können. Ferner wurden die beiden Staatsräte, der obere und untere, eingerichtet. Endlich machte Ijemitzu seine Residenzstadt Jedo nicht nur zur schönsten, sondern auch zur reinlichsten und sichersten Stadt des Reiches, deren Schloß mit seinem dreifachen Gürtel von Mauern und Wassergräben damals für unüberwindlich galt und auch jetzt noch die Bewunderung der Besucher erregt. Ijemitzu war es auch, der zuerst im Verkehr mit dem Auslande, d.h. Korea, aus eigener Machtvollkommenheit für sich den Titel "Taikun" (Großer Herr) einführte. Von seinen Nachfolgern
ist nur Joschimune (1716-45) zu erwähnen, der letzte direkte Nachkomme
des Ijejas; er hat viel für die Hebung der Industrie und des Ackerbaues
getan und das Verbot der Zulassung europäischer Bücher beseitigt,
solche ausgenommen, die die christliche Religion behandelten. Von den
übrigen kann man nur sagen, daß sie sich wenigstens äußerlich
im Rahmen der ihnen gestellten Aufgabe hielten, daß ihnen aber der
Beamtenschaft gegenüber, die sich immer mehr der Verwaltung bemächtigte,
die Selbsttätigkeit ganz verloren ging. Damit trat in den Regierungskreisen
die Versumpfung ein, die schließlich zum Sturze des Schogunats führte. |
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Feierlicher Leichenzug in der Tokugawa-Periode |
Offizier und Soldaten im Shogunat |
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Wenn Tokuzo Fukuda die Herrschaft der Tokugawa als die Zeit des unumschränkten Polizeistaates bezeichnet, so trifft dies wohl nur für die zweite Hälfte der Regierung der Schogune zu und auch dann nur insoweit, als die Verwaltung das Bestehende aufrecht zu erhalten und Neuerungen abzuwenden strebte, die der Beamtenschaft in Japan wie überall als gefährliche Bedrohung des staatlichen Daseins erschienen. Ein vollständiges Stillstehen der Entwicklung hat selbst der härteste Druck stets nur auf kurze Zeit erreicht; auch in Japan hat es unter dem Schogunate weniger einen Stillstand gegeben als einen Kreislauf, bei dem sich die bestehenden Verhältnisse nach der einen oder anderen Richtung hin verschoben. Am sichtbarsten war das bei der Rolle, die dabei die Städte, vielleicht richtiger die Kaufmannschaft, gespielt haben. Die kraftvolle Regierung der ersten Schogune, besonders des dritten, hatte den Landesherren die Überzeugung gegeben, daß die Dynastie der Toguwara die Herrschaft dauernd behaupten könnte, und daß Angriffe gegen sie auf die Urheber zurückfallen würden; sie hatten aber zugleich aus den Maßnahmen der Schogune, namentlich in betreff des Erbrechtes in den großen Familien, die Gewißheit gewonnen, daß deren Fortbestand nicht allein nicht gefährdet, sondern sogar gesicherter sei als früher. Sie konnten sich daher in aller Ruhe der Entfaltung ihrer Gebiete zuwenden. Schlimmer daran waren die gewöhnlichen Samurai, besonders soweit sie nur ein jährliches Gehalt in Reis erhielten. Ihr Geschäft war der Krieg; jede andere Beschäftigung war ihnen verboten. Da nun das Gehalt meist unzureichend war, so geriet im Laufe der Zeiten ein großer Teil der Samurai immer tiefer in Schulden, legte entweder zeitweilig oder ganz die Schwerter ab und ergriff eine andere Beschäftigung oder schied unter Beibehaltung der Schwerter aus dem Dienst ihrer Landesherren aus und trat zu der Klasse der herrenlosen Samurai, den Ronin, über, die nicht allein ein Schrecken und eine Gefahr für den ruhigen Bürger, sondern auch für die Regierung wurde. Was die Bauern betrifft, so war die Stellung derer, die sich im Gebiet des Schoguns befanden, im allgemeinen der der Bauern in den Gebieten der Landesherren vorzuziehen. Während jene Milde und Rücksicht erfuhren, waren diese fast schutzlos den Erpressungen der fürstlichen Beamten ausgesetzt. Der Besitz des Bauern war durchschnittlich klein; das Mindestmaß betrug ungefähr einen Hektar und wird selten überschritten worden sein; die Wirtschaft war daher meistens eine Gartenwirtschaft. Fukuda ist der Ansicht, daß die Städte sich an und aus den festen Schlössern der Landesherren entwickelt hätten, weil die Städtebildung in Japan aus der kriegerischen Zeit nach dem 12. Jh. stamme. Das trifft wohl nur in gewissen Sinne zu. Bei einem Jahrtausende alten staatlichen Dasein müssen sich doch an besonders für den Verkehr geeigneten Punkten größere Ansammlungen von Menschen und Häusern gebildet haben. Selbstverständlich wählten dann die neuentstehenden Landesherren solche Plätze mit Vorliebe zu Mittelpunkten ihrer Macht, ließen sich dort nieder und errichteten dort ihre befestigten Schlösser; natürlich schlossen sich die Bewohner dann enger an das schützende Schloß an, und vielleicht haben sich im Laufe der Zeiten zwei oder drei Dörfer zu einer größeren Gemeinde vereinigt. Allerdings haben die Städte in Japan niemals staatliche Selbständigkeit besessen, nicht einmal unabhängige Gemeinwesen gebildet, und ihr Wachstum und ihre Blüte rühren hauptsächlich aus der Zeit nach Ijejas her. Jahrhundertelange Kriege sind eben keine günstigen Zeiten für Kaufleute und Handwerker, aus denen sich doch die Bevölkerung der Städte meistens zusammensetzt. Das Kastenwesen, das in Japan herrschte, hinderte ebenfalls die Entfaltung des Kaufmannsstandes. Der Kriegerstand war der erste; ihm waren, wenn auch nicht redlich, doch bis zu einem gewissen Grade tatsächlich die Gelehrten, Ärzte, Künstler, Priester und andere angeschlossen; dann folgten der Ackerbauer, der Handwerker und als letzter der Kaufmann. Unter diesen standen die Unehrlichen (Schauspieler, Gaukler, Tänzerinnen usw.) und die Unreinen (Schinder, Gerber, Scharfrichter usw.) Je nach der Entstehung lagen die Städte entweder im Gebiete der Landesherren, wo ihr Wachstum wesentlich von deren Launen und Ansichten abhing, oder im Gebiete des Schoguns, der sich der wichtigsten Handelsplätze Jedo, Osaka, Kanagawa, Nagasagi. Sakai, Hakodate und Niegata bemächtigt hatte. Damit war das Schogunat vor die Aufgabe gestellt, seinem Handel Ausdehnung und dessen Vermittlern Anerkennung zu verschaffen. Schon während der Anwesenheit der Fremden waren die Schogune bestrebt gewesen, den Vorteil aus dem Verkehr mit jenen möglichst ganz an sich zu ziehen; mit der Verweisung der Holländer und Chinesen nach Nagasaki (1641) war dieses Ziel erreicht. Gleichzeitig wurden Einfuhr und Ausfuhr so geregelt, daß sich die Bilanz für Japan möglichst günstig stellte. Die Preise für die fremden Waren wurden so hoch, daß nur die reichsten Leute sie kaufen konnten, während die Ausfuhr von allem, was das Land brauchte oder zu brauchen schien, beschränkt oder ganz untersagt wurde. So wurde 1752 die schon früher wiederholt beschränkte Ausfuhr von Gold durchaus verboten; 1685 wurde die Ausfuhr von Silber, das zur Deckung der Wareneinfuhr diente, auf 2000 Pfund, 1790 auf 500 Pfund herabgesetzt, 1685 die Ausfuhr von Kupfer auf 2000 Pikuls (ungefähr 1000 kg) beschränkt. Von 1715 an durften jährlich nur zwei, seit 1790 nur ein holländisches Schiff nach Japan kommen. Der Verkehr mit den Chinesen wurde in ähnlicher Weise beschränkt. Dagegen wurde dem Binnenhandel
möglichst große Aufmerksamkeit und Förderung zuteil, besonders
seitdem (1694) in Osaka und Jedo Gilden (Kumiai), zuerst je 10, entstanden
waren, die sich in den 1720er Jahren auf einige 20 an beiden Plätzen
vermehrten. Sie waren freie Vereinigungen, die kaufmännische Geschäfte
und Reederei betrieben und ihren Hauptverdienst anscheinend aus dem Verkaufe
des in den Gebieten der Landesherren Erzeugten zogen. Es war daher ein
besonders harter Schlag für sie, als in der Mitte des 18. Jh. die
Landesherren die Erlaubnis verlangten und erhielten, ihre Erzeugnisse
an den größeren Handelsplätzen durch eigene Händler
verkaufen zu lassen. Vielleicht hat diese Maßregel die Regierung
veranlaßt, 1813 die Gilden auf anderer Grundlage wieder herzustellen.
Sie wurden jetzt kaufmännische und gewerbliche Zwangsgilden, deren
Anzahl und Mitgliederzahl gesetzlich festsetzt wurde, die keine neuen
Mitglieder aufnehmen, sondern daß bei dem Ausscheiden einzelner
nur deren Blutsverwandte zulassen durften, und die das Monopol des Handels
mit den von ihnen vertriebenen Artikeln erhielten. Diese Einrichtung wurde
1841 ob vieler Klagen über die dadurch veranlaßte Verteuerung
der Preise aufgehoben, 1851 aber wieder eingeführt, voraussichtlich,
weil die Regierung die durch die Gilden geübte Überwachung nicht
entbehren zu können glaubte. Im übrigen blieben die Verhältnisse
unter der Herrschaft der Tokugawa dieselben, wie sie vorher gewesen waren.
Der Ahnendienst, die väterliche Gewalt in der Familie, die Verantwortlichkeit
des Familienhauptes für die Handlungen der Familienmitglieder, die
Erbschaftsordnung, die dem ältesten Sohn eine ungewöhnliche
bevorzugte Stellung gab, die Erblichkeit der meisten Stellungen im Dienste
des Schogunats wie der Landesherren, die von der Sitte auferlege Verpflichtung
des Sohnes, der Nachfolger des Vaters auch in seinem Geschäft oder
Handwerk zu werden, und die außerordentlich große Schwierigkeit,
aus einem Stand in den anderen überzutreten, hemmte jede freie Entwicklung
des einzelnen und damit jeden Fortschritt der Allgemeinheit. |
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| Die Grabstätten und Tempelhaine von Nikko in Japan (nach einem japanischen Holzschnitte) |