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Übersetzung:
Am 14. November 1897 machte seine Exzellenz der Chef des Kreuzergeschwaders
in einer Proklamation bekannt, daß er die Kiautschaubucht in den
von ihm damals angegebenen Grenzen besetzt habe, um Bürgschaft zu
haben für die Erfüllung der Sühneforderungen, die wegen
der Ermordung deutscher Missionare in Schantung an die chineische Regierung
gestellt werden mußten. In der Proklamation wurde erklärt,
daß die deutschen Behörden die friedlichen Bürger in ihrem
Handel und Wandel schützen und Ruhe und Ordnung aufrecht erhalten,
aber Übeltäter streng nach den geltenden chineischen Gesetzen
bestrafen würden. Sollten Ruchlose etwas gegen die anwesenden Deutschen
unternehmen, so verfallen sie den strengen deutschen Kriegsgesetzen.
Nunmehr habe Ihre Majestäten der Deutsche kaiser und der Kaiser von
China einen freundschaftlichen Vertrag geschlossen, wonach China an Deutschland
einen Teil des früher besetzten Gebietes verpachtet. Unsere in Tsimo
und Kiautschau stationierten Truppen werden deshalb innerhalb des an uns
verpachteten Gebiets, dessen Grenzen später genau bestimmt werden
müssen, zurückgezogen werden. Ich ermahne alle Bewohner dieses
Gebiets, Ruhe und Ordnung zu halten und sich meinen Anordnungen nicht
zu widerlegen. Jede Widersetzlichkeit wird nach den Gesetzen streng bestraft
werden.
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