Chinesischer Text der Proklamation von
der Besitzergreifung von Kiautschau.

 


Übersetzung:
Am 14. November 1897 machte seine Exzellenz der Chef des Kreuzergeschwaders in einer Proklamation bekannt, daß er die Kiautschaubucht in den von ihm damals angegebenen Grenzen besetzt habe, um Bürgschaft zu haben für die Erfüllung der Sühneforderungen, die wegen der Ermordung deutscher Missionare in Schantung an die chineische Regierung gestellt werden mußten. In der Proklamation wurde erklärt, daß die deutschen Behörden die friedlichen Bürger in ihrem Handel und Wandel schützen und Ruhe und Ordnung aufrecht erhalten, aber Übeltäter streng nach den geltenden chineischen Gesetzen bestrafen würden. Sollten Ruchlose etwas gegen die anwesenden Deutschen unternehmen, so verfallen sie den strengen deutschen Kriegsgesetzen.

Nunmehr habe Ihre Majestäten der Deutsche kaiser und der Kaiser von China einen freundschaftlichen Vertrag geschlossen, wonach China an Deutschland einen Teil des früher besetzten Gebietes verpachtet. Unsere in Tsimo und Kiautschau stationierten Truppen werden deshalb innerhalb des an uns verpachteten Gebiets, dessen Grenzen später genau bestimmt werden müssen, zurückgezogen werden. Ich ermahne alle Bewohner dieses Gebiets, Ruhe und Ordnung zu halten und sich meinen Anordnungen nicht zu widerlegen. Jede Widersetzlichkeit wird nach den Gesetzen streng bestraft werden.